AGB und Impressum

Für die Inhalte der Website verantwortlich

Reinigungsanstalt Germania Gesellschaft m.b.H. & Co. KG
UID-Nummer: ATU10231006
Nibelungengasse 11
1010 Wien
Tel: +43 1 586 92 22
Fax: +43 1 586 92 22 20
office@germania-reinigung.at
www.germania-reinigung.at

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.03.2018

1. Geltung von AGB

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen, die durch Ihre Auftragserteilung als vereinbart gelten. Es wird weiters vereinbart, dass etwaige AGB des Auftraggebers jedenfalls keine Geltung erlangen. Abweichungen bedürfen der Schriftform und dem Einverständnis beider Parteien.Unsere MitarbeiterInnen sind nicht befugt, Zusatzleistungen oder Entgeltminderungen gegenüber bestehenden Vereinbarungen verbindlich zu vereinbaren. Für den Fall anderweitiger gültiger schriftlicher Vereinbarungen gehen diese diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag wird durch firmenmäßige Zeichnung eines Reinigungsvertrages bzw der Auftragsbestätigung durch beide Parteien oder durch die Retournierung des vom Auftraggeber firmenmäßig gezeichneten Angebotes geschlossen. Bis dahin sind alle unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

3. Preise und Leistungsumfang

Alle angeführten Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich daher zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise sind aufgrund der heute geltenden Lohn- und Materialkosten erstellt und für uns nur bindend, wenn bis zum Liefertag keine diesbezüglichen Änderungen (zB kollektivvertragliche Lohnerhöhungen, Erhöhungen des Verbraucherpreisindexes) eingetreten sind. Im Fall von Steigerungen der Lohn- und Materialkosten sind wir berechtigt diese in vollem Umfang an den Auftraggeber weiterzugeben.
 Der vereinbarte Preis gilt nur für normale Verschmutzung. Ist für eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung keine nähere Leistungsbeschreibung angegeben, so gilt eine durchschnittliche und branchenübliche Qualität als vereinbart. Es wird auch vorausgesetzt, dass der freie Zugang sowie das Vorhandensein von keinen unbekannten Erschwernissen oder Gefahren durch den Auftraggeber gewährleistet werden. Es wird vereinbart, dass der jeweilige Wasser- und Stromverbrauch für die Reinigung zu Lasten des Auftraggebers geht. Werden durch den Auftragnehmer Räumlichkeiten (zB zur Aufbewahrung von Reinigungsmaterial) zur Verfügung gestellt, dann wird dafür Unentgeltlichkeit vereinbart.

4. Mängelrüge, Schadensmeldungen und Haftung

Unsere Leistungen werden durch den Auftraggeber sofort abgenommen und auf unseren Wunsch hin auch die ordnungsgemäße Erbringung bestätigt. Beanstandete Mängel sowie Schäden können nur anerkannt werden, wenn sie uns unverzüglich nach Abschluss unserer Arbeiten betreffend Art und Umfang bzw Höhe bekanntgegeben werden. Erfolgt keine Abnahme durch den Auftraggeber, dann gelten unsere Leistungen als ordnungsgemäß erbracht und behauptete Schäden als nicht durch uns verursacht. Weiters gelten die nachfolgenden Einschränkungen bzgl Haftung und Gewährleistung. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung durch uns bestätigte berechtigte Mängel beanstandet, so sind wir zur Nachbesserung verpflichtet. Allerdings übernehmen wir für Mängel und Schäden, die auf fehlende oder unrichtige Information über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, keine Gewährleistung. Dies gilt ebenso, wenn eine ausreichende Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen seitens des Auftraggebers nicht gewährleistet wird. Weiters haftet der Auftragnehmer ausschließlich für jene Schäden, die durch sein oder das seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässige oder vorsätzliche Verhalten, bei der Ausführung des Auftrages verursacht wurden, und zwar lediglich maximal im Ausmaß der durch die Allgemeinen Bedingungen für Haftpflichtversicherungen gedeckten Höhe. Die Pauschalversicherungssumme je Schadensereignis beträgt € 145.000,- für Personen und Sachschäden. Für das Verschulden des Auftragnehmers trifft den Auftraggeber die Beweispflicht. Die Haftung des Auftragnehmers für Sachschäden besteht weiters nur in Geldersatz bis maximal zur Höhedes Zeitwerts zum Zeitpunkt des Schadensereignisses. Außerdem ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, bei einmaligen Leistungen auf die Höhe des vereinbarten Werklohns und bei wiederkehrenden Leistungen auf die Höhe des doppelten vereinbarten Werklohns beschränkt. Der Ersatz für leichte Fahrlässigkeit sowie generell von entgangenem Gewinn ist jedenfalls ausgeschlossen. Unterbleibt die Reinigung, weil zu reinigende Flächen nicht begehbar sind, steht dem Auftraggeber daraus kein Anspruch auf Preisreduktion zu. Dies gilt ebenso für den Fall einer nicht termingerechten Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt (zB Zusammenbruch des Individualverkehrs, extreme Schneemengen, etc).

5. Vertragsdauer und Vertragsauflösung

Sollte im schriftlichen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer keine Laufzeit ausdrücklich vereinbart worden sein, so gilt der Vertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann mittels eingeschriebenen Briefes unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Erfüllung des Vertrages von uns geeignet erscheinenden Sicherheiten, einschließlich Vorauszahlungen, abhängig zu machen. Eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Insolvenz- oder Liquidationverfahrens seitens des oder über den Auftraggeber entbinden uns sofort von jedweder Liefer- bzw. Leistungsverpflichtung unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen seitens des Auftraggebers.

6. Zahlungskonditionen

Die Zahlung erfolg gemäß Vereinbarung. In Ermangelung einer solchen sind unsere Rechnungen prompt nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungszielüberschreitung werden die gesetzlichen Verzugszinsen zzgl etwaiger Mahn- und Betreibungskosten berechnet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt gegenzurechnen, insbesondere nicht mit etwaigen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen. Sofern möglich wird für die Lieferung von Sachen (zB Reinigungsmittel, etc) ein Eigentumsvorbehalt vereinbart. Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt ohne Zustimmung des Auftraggebers auf Vorauskasse umzustellen.

7. Abwerbeverbot

Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, MitarbeiterInnen des Auftragnehmers für den eigenen Betrieb oder für ein anderes Reinigungsunternehmen (zB um einen Wechsel des Reinigungsunternehmens durchzuführen) ohne unsere ausdrückliche Zustimmung abzuwerben. Dies gilt während des aufrechten Vertragsverhältnisses und darüber hinaus über die Dauer von 6 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Zuwiderhandlung wird eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe von 6 Monatsentgelten (berechnet vom Durchschnitt des durchschnittlichen Monatsentgelts der letzten 12 Monate) vereinbart. Dies berührt nicht die Möglichkeit der Geltendmachung weiterführender Schadenersatzansprüche.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem zwischen den Parteien vereinbarten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lücken enthalten.

9. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt das im Angebot festgelegte Objekt des Auftraggebers. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Als Gerichtsstand wird ausschließlich das Handelsgericht Wien vereinbart.

Fotos Credits

Privathaushalte

Foto von Nathan Fertig auf Unsplash

Unternehmen

Foto von Benjamin Child auf Unsplash